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KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen

Als Unternehmen, Selbstständiger oder Freiberufler sind Sie durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten und benötigen einen Kredit?
Um Ihre Liquidität zu verbessern und laufende Kosten zu decken, können Sie jetzt einen KfW-Kredit erhalten. Den Kredit beantragen Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse.
Wir unterstützen Sie dabei, den passenden KfW-Kredit zu finden und alle wichtigen Angaben für Ihren Kreditantrag zu erfassen.

KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern

KfW-Schnellkredit 2020
Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können Unternehmen ab sofort den neuen KfW-Schnellkredit 2020 beantragen. Der Kredit wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht Ihre Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten.

Das Wichtigste
  • Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten
  • für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
  • 100 % Risikoübernahme durch die KfW
  • keine Risikoprüfung durch Ihre Bank
  • Max. Kreditbetrag: bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019 pro Unternehmensgruppe
    • Maximal 500.000 Euro pro Unternehmensgruppe mit mehr als 10 Mitarbeitern bis einschließlich 50 Mitarbeitern beim antragstellenden Unternehmen.
    • Maximal 800.000 Euro pro Unternehmensgruppe mit mehr als 50 Mitarbeitern beim antragstellenden Unternehmen.
  • Bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung, 2 Jahre keine Tilgung
  • Voraussetzung: Sie haben im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt (bzw. seit Sie am Markt aktiv sind, falls der Zeitraum kürzer ist)

KfW-Kredit für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind

KfW-Unternehmerkredit
Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können Sie kleinere oder auch große Kreditbeträge bis zu 100 Mio. Euro beantragen. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf
  • 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
  • das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
  • den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
  • 50 % der Gesamtverschuldung oder 30 % der Bilanzsumme der Unternehmensgruppe bei Krediten über 25 Mio. Euro.

  • Hierbei übernimmt die KfW einen Teil des Risikos Ihrer Bank. Das erhöht Ihre Chance, eine Kreditzusage zu erhalten.
  • Für große Unternehmen bis zu 80 % Risikoübernahme
  • Für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 90 % Risikoübernahme
  • KfW-Kredit für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind

    ERP-Gründerkredit – Universell
    Wenn Ihr Unternehmen mindestens 3 Jahre am Markt aktiv ist bzw. 2 Jahresabschlüsse vorweisen kann, können Sie für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) kleinere oder auch große Kreditbeträge bis zu 100 Mio. Euro beantragen. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf
  • 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
  • das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
  • den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
  • 50 % der Gesamtverschuldung oder 30 % der Bilanzsumme der Unternehmensgruppe bei Krediten über 25 Mio. Euro.

  • Hierbei übernimmt die KfW einen Teil des Risikos Ihrer Bank. Das erhöht Ihre Chance, eine Kreditzusage zu erhalten.
  • Für große Unternehmen bis zu 80 % Risikoübernahme
  • Für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 90 % Risikoübernahme
  • KfW-Konsortialfinanzierung ab 25 Mio. Euro

    Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung
    Die KfW beteiligt sich an Konsortial­finanzierungen für Investitionen und Betriebs­mittel von mittel­ständischen und großen Unter­nehmen. Hierbei über­nimmt die KfW bis zu 80% des Risikos, jedoch maximal 50 % der Gesamt­verschuldung oder 30 % der Bilanzsumme der Unternehmensgruppe. Das erhöht Ihre Chance, eine individuell strukturierte und pass­genaue Konsortial­finanzierung zu erhalten.

    Der KfW-Risikoanteil beträgt mindestens 25 Mio. Euro und ist begrenzt auf
  • 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
  • das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
  • den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 12 Monate.
  • Weitere Unterstützung für Unternehmen von Bund und Ländern

    Zuschüsse und Soforthilfen
    Informationen zu Zuschüssen und Soforthilfen erhalten Sie beim Wirtschaftsministerium Ihres Bundeslandes oder bei Ihrem Landesförderunstitut
    Kurzarbeitergeld zur Vermeidung von Kündigungen
    Mit Kurzarbeitergeld können Sie Entgeltausfälle, die durch die Corona-Krise entstanden sind, in Teilen ausgleichen. Ihre Mitarbeiter können die Leistung maximal 12 Monate lang beziehen und erhalten 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns über die Arbeitsagentur. Mitarbeiter, die mindestens 1 Kind haben, erhalten 67 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Voraussetzung: Mehr als 10 % Entgeltausfall für mindestens 10% der beschäftigten Arbeitnehmerinnen Die Beantragung des Kurzarbeitergeldes erfolgt durch Sie als Arbeitgeber bei Ihrer Bundesagentur für Arbeit
    Kreditbürgschaften
    Wenn Ihre Bank auf Grund fehlender Sicherheiten nicht in der Lage ist, Ihnen einen Kredit zur zeitlichen Überbrückung zu gewähren, können Bürgschaftsbanken bis zu 80 Prozent des Risikos übernehmen.
    Steuerliche Hilfsmaßnahmen
    In diesem Jahr fällige Steuerzahlungen können auf Antrag befristet und grundsätzlich zinsfrei gestundet werden. Die Beantragung muss bis zum 31. Dezember 2020 bei Ihrem Finanzamt erfolgen.

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