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Kurzarbeitergeld

Was ist Kurzarbeitergeld?
Kurzarbeitergeld hilft, Ihrem Betrieb wertvolle Arbeitskräfte zu erhalten, auch wenn Ihre Beschäftigten vorübergehend zu wenig Arbeit haben. Für die Zeit der Kurzarbeit ersetzt es Ihnen einen Teil des Entgelts für Ihre Beschäftigten. Außerdem werden Ihnen die Sozialversicherungsbeiträge abzüglich der Arbeitslosenversicherung pauschaliert erstattet.

Welche Voraussetzungen gibt es für Kurzarbeitergeld?
Kurzarbeitergeld erfordert, dass Ihr Betrieb bestimmte Voraussetzungen erfüllt. So müssen zum Beispiel …

  • … mindestens 10 Prozent Ihrer Beschäftigten einen Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.
  • … Ihre Angestellten Überstunden und positive Zeitguthaben abgebaut haben (bis auf bestimmte Ausnahmen).

Wie viel Kurzarbeitergeld gibt es?
Ihre Beschäftigten erhalten 60 Prozent des Netto-Entgelts als Kurzarbeitergeld (Beschäftigte mit mindestens einem Kind: 67 Prozent).

Ist das Entgelt im jeweiligen Kalendermonat um mindestens die Hälfte verringert, gilt Folgendes:

Bezugsmonat 1 – 3
60/67* Prozent des Netto-Entgelts

*Beschäftigte mit mindestens 1 Kind

 
Ab dem 4. Bezugsmonat

70/77* Prozent des Netto-Entgelts

*Beschäftigte mit mindestens 1 Kind

 
Ab dem 7. Bezugsmonat

80/87* Prozent des Netto-Entgelts

*Beschäftigte mit mindestens 1 Kind

 

FAQ zum Kurzarbeitergeld hier

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